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..::oHnE diCh::..
Von pueppi85, 16.02.2006, 19:24

sehr geehrter herr schatz,

wie sie bereits zur kenntnis genommen haben, gibt es in unserem umfeld mitbürger, die mit aller gewalt versuchen, zu verhindern, dass ich sie in meine arme schließen kann. da dies auf dauer ein unzumutbarer zustand zu werden scheint, bitte ich sie sich für kommenden sonntag einen termin für ihre angebetete freizuhalten. sollte ihnen dies nicht möglich sein, bitte ich sie mich schnellstmöglich zu kontaktieren. ausserdem sollten sie nicht nur einen termin freihalten, sondern auch genügend kuscheleinheiten vertragen können. bereiten sie sich dementsprechend vor. ausserdem sollten sie bis dahin ausreichend studiert sein, damit sie nachvollziehen können, dass ich sie immer zwei mal mehr liebe wie sie mich. ich bin der meinung, dass sie in junger und intelligenter mann sind und dieser theorie ohne schwierigkeiten folgen können. sollte dies widererwartend ein problem für sie darstellen, bitte ich sie einfach nichts zu sagen, sondern sich einfach hinzugeben.

in liebe
ihr schatz

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pueppi85, 17.02.2006, 11:38

ola portugalsweety,

keine angst du wirst das auch noch irgendwann haben ... wir zwei beiden haben immerhin auch 21 jahre darauf gewartet ... irgendwann isses auch bei dir so weit ... ich wünsch dir viel glück

ps: das heisst seiD ... (insider ^^)

[keine Optionen]


portugalsweety(Gast), 17.02.2006, 11:26

Gott seit ihr 2 süß...

Sowas wünsche ich mir auch *snief*

[keine Optionen]


handy, 16.02.2006, 23:18

liebes mausi,

ihrem antrag auf ewige zweisamkeit kann und will ich nur zustimmen. ich liebe sie nämlich noch mindestens 2 mal mehr, wobei ich jetz keine neue diskusionsgrundlage für §3 schaffen möchte.

zusammenfassend ist also zu sagen dass das VGB hiermit rechtsgültig ist. alle widersacher sollten sich aller konsequenzen bewusst sein und diese mit würde hinnehmen.

ich liebe sie über alles mein schatz
ihr hasi

[keine Optionen]


pueppi85, 16.02.2006, 23:11

liebes hasi,
ihren ausführungen kann ich ohne auch nur einmal zu widersprechen völlig zustimmen. desweiteren möchte ich ihnen noch mitteilen, dass ich sie so dermaßen liebe, dass es fast schon weh tun könnte und möchte sie bitten mich nie mehr allein zu lassen. ich hoffe sie können dem zustimmen.

in ewiger liebe
ihr schatz

[keine Optionen]


handy, 16.02.2006, 22:56

antwortschreiben zum antwortschreiben auf das antwortschreiben zum antwortschreiben vom 16.2.2006 21:16

sehr geehrtes pupsihasimatzischatzimausiknutschi,

mir ist sehr wohl bekannt, dass diese art der rechtssprechung ihren persönlichen anforderungen auf den ersten blick in keinster weise entspricht. dennoch handelt es sich bei vorliegendem fall, nämlich des vorsätzlichen liebesentzugs durch dritte, um eine äußerste ausnahmesituation und eine straftat besonderen grades. es handelt sich also bei den vorliegenden paragraphen 1 und 2 des VGB NICHT um vorsätzliche gewalt, sondern lediglich um eine disziplinarmaßnahme, welche durch ihre konsequente durchsetzung jegliche form von potenziellen nachahmern unterbindet. ich bitte dies mit hinblick auf die folgenden gemeinsamen jahre zu beachten.

um die professionelle durchführung der strafen (im falle einer verurteilung) zu gewährleisten, habe ich mir bereits erlaubt erste schritte für ein VGB - justiz - komando einzuleiten. Alina P. (2 Jahre / äusserst geprägt von durchsetzungsvermögen/ 1/2 jahr kindergartenkriegsausbildung) habe ich für die leitung dieses, mit oberster priorität zu behandelnden, sachverhaltes gewinnen können.
sie sehen also, unser zukünftig andersweitiges, überaus romatisches und von liebe gekennzeichnetes beschäftigungsfeld ist gesichert. dies bitte ich ebenfalls zu beachten.

betreffs der übermittlung von geschickten küssen und kuscheleinheiten ist folgendes zu sagen:
es ist zukünftig keinesfalls zu unterlassen diese auch weiterhin zu übermitteln. bereits gesendete küsse und ähnliches sind im geiste festzuhalten und nach terminlicher absprache in konzentrierter form persönlich an den anderen zu übergeben.
der im vorherigen schreiben erwähnte fade geschmack bezog sich lediglich auf das briefpapier, welches beim knutschen folgerichtig nur nach papier schmeckt. ich hoffe dies mißverständnis richtig gestellt zu haben.

bezug nehmend auf §3 VGB ist meinerseits folgendes zu sagen:
entsprechend geforderte gegenleistungen ihrerseits werden aufgrund unendlicher liebe und hingabe meinerseits mit sicherheit erbracht werden. dies sollte eine gemeinsame meinungsfindung, in bezug auf die in §3 erwähnte liebesverteilung, ohne weiteres ermöglichen.


mit völliger hingabe
ihr hasischnuckiputzi

[keine Optionen]


pueppi85, 16.02.2006, 21:16

antwortschreiben zum antwortschreiben zum antwortschreiben vom 16.2.2006 20:47

sehr geehrtes hasischnuckiputzi,

ihnen dürfte bekannt sein, dass ich jegliche art von gewalt, mord und totschlag wehement (?) ablehne. aus diesem grund bin ich mit paragraph 1 und 2 des VGB nicht einverstanden. ich bitte sie dies unverzüglich zu überdenken und anschließend zu ändern.

ausserdem sollte der strafvollzug nicht von uns ausgeführt werden, sondern von weiteren personen, die sich unser vertrauen erschlichen haben. ich bin sicher, dass wir in zukunft andersweitig beschäftigt sein werden. daher sehe ich nicht ein, mir an inkontinenten, paranoiden und schizophrenen leuten die finger zu beschmutzen. ich bitte dies zu beachten.

wenn sie der meinung sind, dass geschickte küsse und kuscheleinheiten einen faden beigeschmack für sie haben, werde ich dies in zukunft unterlassen und nicht daran denken es je wieder zu tun. sie entschuldigen mich.

desweiteren ist zu sagen, dass ich auch mit paragraph 3 nicht einverstanden bin. wie sie sich auch hätten denken können. dies werde ich ihnen aber bei einer entsprechenden gegenleistung verzeihen. ich erbitte antwort.

mit etwas liebe
die böse

[keine Optionen]


handy, 16.02.2006, 20:47

antwortschreiben zum antwortschreiben vom 16.2.2006 19.57


sehr geehrtes hasimatzischatzipupsi,

laut der festlegungen des 1. VGB (1. Verliebten Gesetzbuch) sind für vorherig beschriebene straftaten folgende strafmaße festzulegen:

§1: bei männlichen tätern erfolgt im falle einer verurteilung die sofortige kastration. entfernte weichteile sind dritte welt ländern, bzw. gegen gute bezahlung, an illegale organhändler abzugeben. desweiteren wird eine totale ausgangs- und kontaktsperre über die verurteilte person verhängt.

§2: bei weiblichen tätern erfolgt im falle einer verurteilung das komplette entfernen des haupthaares. hierbei ist zu beachten das diese entfernung zunächst büschelweise und darauffolgend einzeln per hand zu erfolgen hat. der einsatz von elektronischen hilfsmitteln ist komplett untersagt. des weiteren erfolgt im falle einer verurteilung die komplette ausgrenzung aus der gesellschaft. wiedereingliederung in selbige ist auf lebenszeit untersagt.

diese beschlüsse sind rechtskräftig und sollten von uns mit letzter konsequenz in die tat umgesetzt werden. die nötigen vorkehrungen sind ja bereits durch ihr informieren der hochgradigen anwälte getroffen. hierfür möchte ich ihnen meinen dank und meine anerkennung ausdrücken.

für das übermitteln von küssen und umarmungen möchte ich ebenfalls meinen dank aussprechen. die von ihnen herbeigewünschte erleichterung der umstände ist unverzüglich eingetreten. allerdings ist hierzu zu sagen das ich für zukünftige übermittlungen von zärtlichkeiten dieser art den faden geschmack von briefpapier und das eher geringe kuschelpotenzial von selbigem beanstanden werde.

betreffs des liebesentzugs und der streichung eines kusses pro tag im falle der nichtbeachtung ihrer liebesdominanz ist folgendes zu sagen: ihre festlegung eines heimvorteils entbehrt jeglicher rechtlichen grundlage. §3 VGB besagt, das jegliche liebeshandlungen, bzw. jegliche form der liebeserklärung gleichmäßig auf die betreffenden parteien zu verteilen sind. eine zuwiderhandlung hätte die benachteiligung einer der beiden parteien zu folge, welche wiederum indiskutabel ist.

in liebe
ihr lieber

[keine Optionen]


pueppi85, 16.02.2006, 19:57

--- antwortschreiben ---

sehr geehrtes hasischnuckipubsileinchen,

ist es ihnen möglich mir mitzuteilen wie hoch das strafmaß für solch rechtswidrige und erbärmliche straftaten anzusetzen ist? ich erlaube mir in der zwischenzeit unsere hochgradigen anwälte zu informieren, so dass dem liebespaar in naher zukunft solche auseinandersetzungen erspart bleiben und sich dieses bereits erwähnte paar ungestört miteinander vergnügen kann.

da sie und ich enorm unter kuschelentzug leiden und wir somit schon mit nebenwirkungen zu kämpfen haben, schicke ich ihnen anbei tausend küsse und umarmungen. das dies nur ein kleiner teil ist von dem was ich  angedacht habe, hoffe ich dennoch ihnen ein klein wenig weiter geholfen zu haben und verweise sie freundlichst auf sonntag.

des weiteren erscheint es mir für indiskutabel weiter mit ihnen über liebeserklärungen ihrerseits zu sprechen. wie sie bereits des öfteren feststellen konnten, hat meine person immer recht und klaren heimvorteil. ich bitte sie, sich in zukunft daran zu halten. ansonsten muss mit liebesentzug und einem kuss weniger am tag gerechnet werden. bitte bedenken sie dies.

in liebe
ihre liebe

[keine Optionen]


handy, 16.02.2006, 19:44

sehr geehrte frau schatz,

ich halte es für einen unzumutbaren zustand in naher zukunft rücksicht auf die abendlichen bedürfnisse dritter zu nehmen, deren planung sich mit unserer überschneidet. da dies eindeutig rechtswidrig zu sein scheint, habe ich mir bereits vorbehalten rechtliche schritte gegen betreffende personen einzuleiten.

betreffs sonntag habe ich bereits alle termine für sie freigehalten. kuschelbedarf ist reichlich vorhanden, da ich mir für die zeit ihrer abwesenheit in meinem bescheidenen liebesnest selbst kuschelentzug erteilt habe. ich bitte dies für weitere anträge zu beachten, da ich jenen umstand als selbstverständlich definiere und somit jede weitere anfrage wortlos hingenommen wird.

betreffs der liebesverteilung werde ich mich nicht zu einer schriftlichen konversation hinreissen lassen, sondern beantrage hiermit persönlich bei ihnen vorzusprechen. den termin für die audienz erbitte ich für sonntag, den 19.02.2006. die uhrzeit richte ich nach ihren persönlichen erfordernissen.

in liebe
ihr angebeteter

[keine Optionen]




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